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   BFH, 28.07.1978 - III R 43/78   

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https://dejure.org/1978,881
BFH, 28.07.1978 - III R 43/78 (https://dejure.org/1978,881)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1978 - III R 43/78 (https://dejure.org/1978,881)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1978 - III R 43/78 (https://dejure.org/1978,881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 59
  • NJW 1979, 288
  • DB 1978, 2299
  • BStBl II 1979, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.1964 - IV 427/62 U

    Maßgeblichkeit der vollen Höhe der Gewerbesteuer für die Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Er schließt sich jedoch der zu der fast gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 1964 IV 427/62 U (BFHE 80, 154 [157], BStBl III 1964, 530) und dem § 15 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes betreffenden BFH-Beschluß vom 21. Februar 1974 IV B 28/73 (BFHE 112, 51 [54, 55], BStBl II 1974, 404, mit weiteren Nachweisen) an, wonach Personengesellschafter nur Gewerbetreibende sind, wenn sie als Mitunternehmer angesehen werden können.
  • BFH, 21.02.1974 - IV B 28/73

    OHG - KG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Voraussetzungen der Zurechnung -

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Er schließt sich jedoch der zu der fast gleichlautenden Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 1964 IV 427/62 U (BFHE 80, 154 [157], BStBl III 1964, 530) und dem § 15 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes betreffenden BFH-Beschluß vom 21. Februar 1974 IV B 28/73 (BFHE 112, 51 [54, 55], BStBl II 1974, 404, mit weiteren Nachweisen) an, wonach Personengesellschafter nur Gewerbetreibende sind, wenn sie als Mitunternehmer angesehen werden können.
  • BFH, 30.07.1975 - I R 174/73

    Mitunternehmer - Stellung des Kommanditisten - Gesellschaftsvertrag -

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Für diese Auffassung spricht auch das BFH-Urteil vom 30. Juli 1975 I R 174/73 (BFHE 116, 497, BStBl II 1975, 818), aus dem sich ergibt, daß ein Kommanditist dann nicht Mitunternehmer sein kann, wenn seine Stellung wesentlich hinter der zurückbleibt, durch die handelsrechtlich das Bild des Kommanditisten bestimmt wird.
  • BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75

    Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe -

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil vom 12. Januar 1978 IV R 5/75 (BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333), das denselben Fall betrifft, entschieden, daß auch die auf die Söhne A und B entfallenden Gewinnanteile aus der Tätigkeit der OHG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind.
  • BFH, 08.12.1972 - III R 36/72

    Vermögen einer Personengesellschaft - Gesonderte Feststellung - Einheitswert -

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 III R 36/72 (BFHE 108, 383, BStBl II 1973, 357) unentschieden gelassen, ob sich der Relativsatz in dieser Vorschrift, der die Mitunternehmerschaft verlangt, nur auf die "ähnlichen Gesellschaften" oder auch auf die OHG und die KG bezieht.
  • BFH, 09.08.1973 - IV R 133/68

    Miterben - Nachlaß - Gewerbliches Unternehmen - Auseinandersetzung - Teilnahme am

    Auszug aus BFH, 28.07.1978 - III R 43/78
    Ein Miterbe wird aber nicht Mitunternehmer eines zum Nachlaß gehörenden Unternehmens oder, was dem gleichsteht, eines zum Nachlaß gehörenden Anteils an einer Personengesellschaft, wenn das Unternehmen nur von den übrigen Miterben auf ihre Rechnung und Gefahr fortgeführt wird (BFH-Entscheidung vom 9. August 1973 IV R 133/68, BFHE 110, 509 [511], BStBl II 1974, 84).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 20.84

    Feststellung von Kriegssachschäden an Grundstücken - Grundstück als Teil eines

    Die früher umstrittene Frage, ob offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften allein wegen ihrer Rechtsform nur Betriebsvermögen haben können (so RFH, RStBl. 37, 337 Nr. 182; vgl. hierzu auch Rössler/Troll/Langner, Komm, z, Bewertungsgesetz und Vermögenssteuergesetz, 13. Aufl., RdNr. 12 zu § 97 BewG; BFH, BStBl. 57 111, 14), oder ob bei ihnen ebenfalls - wie bei den "ähnlichen Gesellschaften" - zusätzlich der Betrieb eines Gewerbes im Sinne des Steuerrechts vorliegen muß (so BFH, BStBl. 73 II, 357; BFHE 112, 51; 123, 470; 126, 59),bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

    Dies hätte vorausgesetzt, daß sich die Gesellschafter zum gemeinschaftlichen Betrieb eines Unternehmens verbunden hatten und die Tätigkeit der Gesellschaft auch dann als gewerbliche Tätigkeit anzusehen war, wenn sie nicht in der gesellschaftlichen Verbundenheit, sondern von jeden Gesellschafter einzeln ausgeübt wurde (vgl. BFH, BStBl. 73 II, 357; BFHE 112, 51; 123, 470; 126, 59; 127, 188; Rössler/Troll/Langner, a.a.O., RdNr. 13 zu. § 97 BewG).

  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 3169/93

    Zurechnung der Anschaffung eines Segelboots zu Betriebsvermögen; Betriebliche

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